Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Fahrkurve-Plattform durch Fahrschulen, deren berechtigte Mitarbeitende und weitere eingerichtete Konten. Vertragspartner für die Plattform ist Fahrkurve.
Verträge über Fahrstunden, Kurse, Prüfungsbegleitungen oder andere Ausbildungsleistungen werden mit der jeweils bezeichneten Fahrschule geschlossen. Deren Buchungs-, Preis-, Stornierungs- und Ausbildungsbedingungen bleiben eigenständig.
Vertragsbeginn, Test und Fortführung
Ein kostenloser Test richtet sich nach den bei der Anmeldung angezeigten Testbedingungen und beginnt erst mit der ausdrücklich mitgeteilten Freischaltung. Es gibt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Eine kostenpflichtige Fortführung setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.
Leistungsumfang
Fahrkurve stellt die vereinbarten Module und Funktionen bereit. Der konkrete Umfang richtet sich nach der freigeschalteten Konfiguration und der individuellen Vereinbarung. Funktionen können weiterentwickelt, sicherheitsbedingt angepasst oder ersetzt werden, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
Pflichten der Fahrschule
Die Fahrschule ist insbesondere verantwortlich für die rechtmässige Nutzung der Plattform, die Richtigkeit ihrer Inhalte und Stammdaten, die Zuteilung von Rollen, die Instruktion ihrer Nutzenden und die Einhaltung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten gegenüber Schülerinnen, Schülern, Mitarbeitenden und Kursteilnehmenden.
- nur berechtigte Konten einrichten und nicht mehr benötigte Zugriffe sperren
- Datenschutzinformationen und Einwilligungen für eigene Bearbeitungen korrekt umsetzen
- Preise, Angebote, Termine und Bedingungen vollständig und verständlich veröffentlichen
- gesetzlich erforderliche Unterlagen ausserhalb der Plattform sichern, soweit dies notwendig ist
Konten und Sicherheit
Zugangsdaten sind persönlich zu verwenden und vor Dritten zu schützen. Verdächtige Zugriffe, verlorene Geräte oder mögliche Sicherheitsverletzungen sind unverzüglich zu melden. Fahrkurve darf Konten vorübergehend sperren, wenn dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr, zur Untersuchung eines Missbrauchs oder zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht erforderlich ist.
Preise und Zahlung
Es gelten die individuell vereinbarten oder im jeweiligen Bestell- beziehungsweise Fortführungsprozess ausgewiesenen Preise. Steuern, Fälligkeit, Abrechnungsperiode und allfällige nutzungsabhängige Gebühren ergeben sich aus der Vereinbarung. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Fahrkurve bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb. Wartung, Updates, Sicherheitsmassnahmen, Störungen von Netzen oder Drittanbietern und Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend einschränken. Planbare wesentliche Unterbrüche werden nach Möglichkeit angekündigt.
Daten und Rollenverteilung
Die Fahrschule bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihr erhobenen und in Fahrkurve gespeicherten Mandantendaten verantwortlich. Fahrkurve bearbeitet diese Daten zur technischen Leistungserbringung, Sicherheit, Wartung und Unterstützung gemäss Vereinbarung. Die Parteien treffen die erforderlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen.
Drittanbieter und Schnittstellen
Optionale Schnittstellen, Zahlungswege, Karten-, Kommunikations- oder andere externe Dienste können zusätzlichen Bedingungen ihrer Anbieter unterliegen. Fahrkurve ist für deren eigenständige Leistungen nur im Umfang eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten verantwortlich.
Beendigung, Export und Löschung
Bei Vertragsende werden Zugänge gemäss Vereinbarung gesperrt. Die Fahrschule muss benötigte Daten rechtzeitig exportieren. Nach Ablauf vereinbarter oder gesetzlich erforderlicher Aufbewahrungsfristen können Mandantendaten gelöscht oder anonymisiert werden. Sicherungskopien werden im regulären Zyklus überschrieben.
Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem anwendbaren Recht und der individuellen Vereinbarung. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Ausfälle ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs kann im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen werden. Die Haftung bei Absicht, grober Fahrlässigkeit und nach zwingendem Recht bleibt unberührt.
Änderungen und Schlussbestimmungen
Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden in geeigneter Form mitgeteilt. Für neue Nutzungen gilt die zum Vertragsabschluss veröffentlichte oder vereinbarte Fassung; bei laufenden Verträgen gelten Änderungen nur gemäss Vereinbarung und anwendbarem Recht. Es gilt schweizerisches Recht; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: 27. August 2026